CEBA Medtech Gertepüfungen

Geräteprüfungen

Prüfungen gemäß STK, MTK, DGUV & BetrSichV

Die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist ein zentraler Bestandteil eines verantwortungsvollen Unternehmensbetriebs.

Eine Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) nach § 12 MPBetreibV ist bei Medizinprodukten der Anlage 1 MPBetreibV durchzuführen. Das sind medizinische Geräte, die wichtige Körperfunktionen des Patienten beeinflussen, also z. B. Defibrillatoren, Reizstromtherapiegeräte und Infusionsgeräte. 

Bei der Messtechnischen Kontrolle (MTK) nach § 15 MPBetreibV überprüfen unsere Medizintechniker die Messgenauigkeit Ihrer diagnostischen Geräte. Unsere Prüfverfahren entsprechen dem „Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt“. Der Anlage 2 MPBetreibV können Sie entnehmen, für welche Geräte die wiederkehrende MTK-Prüfung erforderlich ist. Dazu zählen zum Beispiel Blutdruckmessgeräte, Ergometer und Thermometer.

Im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV und der Medizinproduktebetreiberverordnung, kurz MPBetreibV, werden regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben, um Patienten und Anwender zuverlässig vor elektrischen Gefahren zu schützen.

Diese Prüfungen stellen sicher, dass alle elektrischen Anlagen und Geräte von Maschinen über Werkzeuge bis hin zu einfachen Verlängerungskabeln, jederzeit betriebsbereit, technisch einwandfrei und sicher sind. Dabei umfasst die Prüfung mehrere Schritte:
Zunächst eine Sichtprüfung, bei der äußere Schäden, Abnutzungen oder unsachgemäße Veränderungen erkannt werden. Es folgt die messtechnische Überprüfung, bei der wichtige elektrische Werte wie Isolationswiderstände oder Schutzleiterfunktionen präzise gemessen werden. Abschließend wird eine Funktionsprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Gerät im Alltag störungsfrei und sicher arbeitet.

Diese sicherheitstechnischen Prüfungen dürfen ausschließlich von befähigten Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden. Ihre Expertise sorgt dafür, dass selbst kleine Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden. Die Ergebnisse jeder Prüfung werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert – ein unerlässlicher Nachweis für die Rechtssicherheit des Unternehmens.

Die BetrSichV definiert zusätzlich die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitsmittel so zu betreiben, dass Gefährdungen vermieden werden. Dazu gehören angemessene Prüfintervalle, die sich nach Nutzung, Umgebungseinflüssen und Risikobewertung richten. Regelmäßige Prüfungen bedeuten nicht nur erhöhte Sicherheit, sondern auch weniger Ausfallzeiten, geringere Reparaturkosten und einen nachhaltigen Schutz von Mitarbeitenden und Betrieb.

Die Prüfung im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 und gemäß BetrSichV ist somit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: Sie ist ein wesentlicher Beitrag zu einem sicheren, zukunftsfähigen und verantwortungsvollen Arbeitsumfeld.

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